Datenschutz

Unser Angebot zum Thema Datenschutz

Das Thema Datenschutz gewinnt ständig an Bedeutung. Der Gesetzgeber verpflichtet seit 2004 Unternehmen, bei denen mehr als 9 Mitarbeiter Umgang mit personenbezogenen Daten haben, den Datenschutz durch einen Datenschutzbeauftragten zu gewährleisten. Dieser Datenschtzbeauftragte, mit seinen im Gesetz beschriebenen Rechten und Pflichten, kann auch durch externe Dienstleister gestellt werden. Phoenix Software bietet die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten an.

In der Aufgabe übernimmt unser Mitarbeiter nach § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende Aufgaben:

  • Hinwirken auf die Einhaltung des BDSG und andere Vorschriften über den Datenschutz
  • Überwachen der ordnungsgemäßen Anwendung der DV-Programme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Schulung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen
  • Auf Antrag die Angaben über Verfahren automatisierter Verarbeitung in geeigneter Weise zur Verfügung stellen
  • Vor Beginn einer automatisierten Verarbeitung kontrollieren, ob die Verarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheit der Betroffenen aufweist (sog. Vorabkontrolle)